Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Teilnahmebedingungen Voten im Norden

Der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. bietet mit der Internetseite www.voten-im-norden.de den Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland eine Plattform für die Durchführung eines Spendenvotings, bei dem Vereine und Institutionen eine Förderung in Höhe einer von der durchführenden Bank im Vorfeld ausgelobten Summe gewinnen können.
Die Chance auf die Förderung erhält der teilnehmende Verein / die teilnehmende Institution durch eine Online-Abstimmung. Für die Teilnahme an der Online-Abstimmung können von der Bank Regeln bezüglich des Teilnehmerkreises festgelegt werden.
1. Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen für die Teilnahme erfüllt werden:
1.1 Der Verein / die Institution ist im Geschäftsgebiet der jeweiligen Volks- oder Raiffeisenbank ansässig.
1.2 Der Bewerber ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
1.3 Der Verein / die Institution bewirbt sich online über die Homepage innerhalb der von der Bank festgelegten Bewerbungsfrist.
1.4 Die Online-Abstimmung („Voting“) findet in einem von der Bank festgelegten Zeitraum statt.
1.5 Die Volks- bzw. Raiffeisenbank unterstützt die Gewinner des Votingpreises mit einem Spendenbetrag. Der Verein / die Institution verantwortet die Durchführung des Projektvorhabens.
1.6 Sollte der Verein / die Institution eine Förderung erhalten, so findet die Spendenübergabe an einem gesondert vereinbarten Termin statt. Dieser Termin wird mit der Volks-bzw. Raiffeisenbank vereinbart.
1.7 Im Falle der Förderung ermöglicht der Verein / die Institution der Volks- oder Raiffeisenbank eine Zusammenarbeit zur werblichen Darstellung im Verein/in der Institution sowie in der Öffentlichkeit.

Bewerbungsphase (dieser Zeitraum wird von der jeweiligen Volks- oder Raiffeisenbank festgelegt)
1. Die Teilnahme am Spendenvoting ist kostenlos. Mit der Teilnahme ist keine Verpflichtung verbunden, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen oder Produkte zu erwerben. Dies hat auch keinen Einfluss auf die Chance der Förderung.
2. Der Bewerbungszeitraum für die jeweilige Förderung wird von der Volks- oder Raiffeisenbank festgelegt.
3. Eine Bewerbung erfolgt durch Anmeldung auf dem Portal und Erstellung einer Bewerbung. Mit dieser kann der Verein sich und sein zu förderndes Projekt auf der Homepage voten-im-norden.de präsentieren. Zur Visualisierung hat der Verein die Möglichkeit ein Bild hochzuladen.
3.1. Das Bild des Vereinsprojekts muss folgenden technischen Anforderungen genügen:
• Bilder: Dateiformat JPG, JPEG, BMP, PNG
• Dateigröße max. 5 MB
4. Das eingereichte Vereinsprojekt darf nicht gegen die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Es darf insbesondere kein Vereinsprojekt eingereicht werden, das strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die den Interessen der Volks- oder Raiffeisenbank widersprechen, enthält. Auch darf kein Vereinsprojekt eingereicht werden, das gewerblichen Interessen Dritter dient oder fördert (z.B. Werbung für Produkte oder Dienstleistungen). Ein Vereinsprojekt, das gegen diese Vorgaben verstößt, wird von der Teilnahme ausgeschlossen und gelöscht. Jedwede Ansprüche eines Teilnehmers wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung des Vereinsprojekts gegenüber der Volks- oder Raiffeisenbank oder dem Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
5. Der Verein / die Institution versichert, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Texte und Bilder ist, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte hieran verfügt und dass er berechtigt ist, diese Rechte der Volks- oder Raiffeisenbank einzuräumen. Der Verein / die Institution sichert zu, dass bei der Abbildung von Personen keine Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen der Förderung und des Votings einverstanden sind.
Mit dem Einreichen des Vereinsprojekts räumt der Verein / die Institution der Volks- oder Raiffeisenbank unwiderruflich das nichtausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Vereinsprojekt zur Bewerbung der Förderung und des Votings sowie der Volks- oder Raiffeisenbank und deren Leistungen in allen Medien (einschließlich TV, Online, Social Media, Print) zu nutzen. Die Volks- oder Raiffeisenbank ist dabei unter anderem berechtigt, das Vereinsprojekt, mit allen eingereichten Informationen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu speichern und zu bearbeiten.

Online-Abstimmung „Voting“ (Zeitraum wird von der Volks- oder Raiffeisenbank festgelegt)
6. Die Online-Abstimmung „Voting“ findet im festgelegten Zeitraum statt.
Bei der Online-Abstimmung gewinnt derjenige teilnahmeberechtigte Verein / diejenige Institution, dessen/deren Vereinsprojekt bis zum Abstimmungsende (Datum wird von der Volks- oder Raiffeisenbank festgelegt, 24:00 Uhr MEZ) die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
7. Die Sieger der Online-Abstimmung erhalten eine Förderung in Höhe der ausgelobten Summe Ihrer Volks- oder Raiffeisenbank.
8. Die Volks- oder Raiffeisenbanken sind berechtigt, einzelne Personen bzw. Vereine/Institutionen von der Teilnahme am Voting und der Förderung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Abstimmung oder Manipulation, vorliegen.
9. Jeder Internetnutzer darf nur einmal pro Vereinsprojekt seine Stimme abgeben.

Benachrichtigung der Gewinner
10.. Die Gewinner des Votings werden durch Ihre Volks- oder Raiffeisenbank benachrichtigt.

Präsentation der Gewinner Online auf der Plattform
11. Nach der Ermittlung der Gewinner durch das „Voting“ werden alle Preisträger für einen, von der Bank festzulegenden Zeitraum auf der Internetplattform voten-im-norden.de präsentiert. Diese ist uneingeschränkt von allen Internetnutzern einsehbar.

Sonstiges
12. Die Volks- oder Raiffeisenbank behält sich vor, das Voting zu jedem Zeitpunkt und ohne vorherige Ankündigung oder Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, wenn zum Beispiel aus technischen Gründen (wie Schadsoftware oder externe Manipulation, sonstige Hard- und Softwarefehler) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Votings nicht mehr gewährleistet ist.
13. Die Volks- oder Raiffeisenbanken beachten bei der Speicherung und Verwendung der Daten der Teilnehmer die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Vereinsname, die vollständige Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, die Position in dem Verein / der Institution, Optionale Angaben sind dementsprechend gekennzeichnet. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen und zu Zwecken der Ermittlung und Benachrichtigung von Gewinnern des Votings und der Förderung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie zu den vorgenannten Zwecken benötigt werden. Die Daten werden nicht zu werblichen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen dies verlangen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, Auskünfte über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Diese Auskunftsanfrage ist an diejenige Volks- oder Raiffeisenbank zu richten, die die jeweilige Förderung ausrichtet.
14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: Juni 2020